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Jahresabschluss 2010
Einnahmen
Die Stiftung erhielt in 2010 den Zinsertrag in Höhe von 20.631,25 Euro.
Die Zinserträge aus Bankguthaben betragen 240,25 Euro.
Es erfolgte ein Zahlung von anteiligen Einnahmen aus einer bezuschussten Maßnahme gemäß Bewilligungsbescheid in Höhe von 2.954,50 Euro.
Für das Berichtsjahr 2010 sind Spenden in Höhe von 27.000,00 Euro eingegangen.
Aus der zweckgebundenen Rücklage wurden 9.134,61 Euro entnommen.
Somit ergaben sich im Berichtszeitraum Einnahmen in Höhe von insgesamt 59.960,61 Euro.
Ausgaben
1. Satzungsmäßige Leistungen
Die satzungsmäßigen Leistungen in Höhe von 50.257,83 Euro gliedern sich wie folgt auf:
Ausgaben für Stiftungsorgane, Geschäftstelle
fallen nicht an
Vermischte Ausgaben
Internetprovider, Porto 60,70 Euro
Projekte
Amt Büchen, Spielsachen für Krippengruppe 887,15 Euro
Gemeinde Büchen, Rednerpult für Priesterkate 1.603,97 Euro
Gemeinde Büchen, Sanierung der Skateranlage 6.100,00 Euro
Gemeinde Büchen, Ferienpassaktion 1.000,00 Euro
Gemeinde Büchen, Flyer Winterkurs Waldschwimmbad 250,00 Euro
Grundschule Büchen, Anschaffung Musikinstrumente 10.000,00 Euro
Grundschule Büchen, externe Musiklehrkräfte 1.499,66 Euro
Grundschule Büchen, Flyer Außenstelle Siebeneichen 250,00 Euro
Gemeinschaftsschule Büchen, Pausenhalle 9.134,61 Euro
Gemeinschaftsschule Büchen, Transformatoren 1.458,00 Euro
Offene Ganztagsschule Büchen, Essperimente 331,50 Euro
Offene Ganztagsschule Büchen, Miniaturwunderland 292,50 Euro
Offene Ganztagsschule Büchen, Ausstattung Lagune 4.402,55 Euro
Kirchengemeinde Bü-Pö, Arche Noah, Spielgerät 3.000,00 Euro
Kirchengemeinde Bü-Pö, Abenteuerland, Spielgerät 3.000,00 Euro
Kirchengemeinde Bü-Pö, musik. Jugendfreizeit 1.000,00 Euro
BSSV, Jugendfahrt nach Dänemark 1.987,19 Euro
BSSV, wetterfeste Abdeckung einer Hochsprungmatte 4.000,00 Euro
Gesamt: 50.197,13 Euro
2. Zinsen und Bankgebühren
An Zinsen und Bankgebühren fielen im Rahmen der Vermögensverwaltung 51,29 Euro an.
Somit ergaben sich im Berichtszeitraum Ausgaben in Höhe von insgesamt 50.309,12 Euro.
3. Ausgleich für Kursdifferenzen
Liegt nicht vor.
4. Zuweisungen an das Stiftungsvermögen
Es erfolgt keine Zuweisung an das Stiftungsvermögen.
5. Zuweisung in die freie Rücklage gem. § 58 Nr. 7a AO
Es werden der freien Rücklage 2.016,88 Euro zugeführt.
6. Zuweisung in die zweckgebundene Rücklage gem . § 58 Nr. 6 AO
Es werden der zweckgebundenen Rücklage 7.634,61 Euro zugeführt.
Büchen, im Mai Der Vorstandsvorsitzende
Der Vorstand
Gez. Axel Bourjau
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