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Alleiniger Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung von Kunst und Kultur, Denkmalpflege, Bildung und Erziehung und Jugendhilfe durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft und die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung kirchlicher Zwecke durch die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde in Büchen. (Auszug aus der Stiftungssatzung § 2 Abs. 2 Satz 1)
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind z.B. Ämter und Gemeinde. Unter andere steuerbegünstigte Körperschaften fallen z.B. Vereine.
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Axel Bourjau ist gebürtiger Büchener und möchte zusammen mit seiner Frau mit dieser Stiftung die Region, in der er aufgewachsen ist und die er liebt, dauerhaft unterstützen. Im Jahr 2005 sprach Herr Bourjau mit Herrn Bürgermeister Möller über seine Vorstellungen und gemeinsam wurde eine Bürgerstiftung ins Leben gerufen. Das Gründungskapital wurde von Herrn Bourjau in die Stiftung eingebracht.
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