Antrag auf Unterstützung

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit die Axel-Bourjau-Stiftung mein Vorhaben unterstützt?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Ämter und Gemeinde) und andere steuerbegünstigte Körperschaften (z.B. Vereine) sowie die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde in Büchen.

Das beantragte Projekt muss dem Stiftungszweck entsprechen.

Anträge auf Stiftungsmittel sind jeweils 14 Tage vor der nächsten Sitzung des Stiftungsvorstandes der Geschäftsstelle schriftlich einzureichen. Den aktuellen Termin der nächsten Vorstandssitzung finden Sie unter "Aktuelles".

Ansprüche auf Zuteilung von Stiftungsmitteln bestehen nicht. Empfänger von Stiftungsmitteln sind verpflichtet, über deren Verwendung Rechenschaft abzulegen.


Wie stelle ich meinen Antrag?

Die Antragstellung erfolgt formlos an den Stiftungsvorstand über die Geschäftsstelle. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.

Anschrift:
Axel-Bourjau-Stiftung
Der Vorstand

über
Gemeinde Büchen
Geschäftstelle der Axel-Bourjau-Stiftung
z.Hd. Frau Volkening
Amtsplatz 1
21514 Büchen

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

Name der antragstellenden Institution
Rechtsform und Zweckbestimmung
Beschreibung des Projektes
Aufstellung der Kosten

Dem Antrag ist eine aktuelle Kopie über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beizufügen.
Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie uns auch per Email eine Nachricht senden.


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