Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit die Axel-Bourjau-Stiftung mein Vorhaben unterstützt?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Ämter und Gemeinde) und andere steuerbegünstigte Körperschaften (z.B. Vereine) sowie die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde in Büchen.
Das beantragte Projekt muss dem Stiftungszweck entsprechen.
Anträge auf Stiftungsmittel sind jeweils 14 Tage vor der nächsten Sitzung des Stiftungsvorstandes der Geschäftsstelle schriftlich einzureichen. Den aktuellen Termin der nächsten Vorstandssitzung finden Sie unter "Aktuelles".
Ansprüche auf Zuteilung von Stiftungsmitteln bestehen nicht. Empfänger von Stiftungsmitteln sind verpflichtet, über deren Verwendung Rechenschaft abzulegen.
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