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Ausgabe 12.Dezember 2005

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Errichtung der "Axel-Bourjau-Stiftung"

Bekanntmachung des Innenministeriums
vom 28.November 2005 - IV 233 - 146.23 - 560.1 -
Ich habe die

                   "Axel-Bourjau-Stiftung"
                    mit dem Sitz in Büchen

nach § § 80, 81 des Bürgerlichen Gesetzbuches
i.d.F. des Artikels 1 des Gesetzes zur Modernisie-
rung des Stiftungsrechts vom 15.Juli 2002 (BGBI.I
S. 2634) i.V.m. § 2 des Gesetzes über rechtsfähige
Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsge-
setz) auf der Grundlage des Stiftungsgeschäfts und
der Stiftungssatzung vom 10.November 2005 als
rechtsfähig anerkannt. Zweck der Stiftung ist die
Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förde-
rung von Kunst und Kultur, Denkmalpflege, Bildung
und Erziehung und Jugendhilfe durch eine Körper-
schaft des öffentlichen Rechts oder durch eine an-
dere steuerbegünstigte Körperschaft und die Be-
schaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förde-
rung kirchlicher Zwecke durch die Evangelisch-
Lutherische Kirchengemeinde in Büchen. Die Mittel
sind vorrangig zum Gemeinwohl der in Büchen und
Umgebung lebenden Menschen einzusetzen, kön-
nen jedoch im Einzelfall auch außerhalb der Region
verwendet werden.

                              Amtsblatt Schl.-H. 2005  S.  1121




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