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Ausgabe 12.Dezember 2005
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Errichtung der "Axel-Bourjau-Stiftung"
Bekanntmachung des Innenministeriums vom 28.November 2005 - IV 233 - 146.23 - 560.1 - Ich habe die
"Axel-Bourjau-Stiftung" mit dem Sitz in Büchen
nach § § 80, 81 des Bürgerlichen Gesetzbuches i.d.F. des Artikels 1 des Gesetzes zur Modernisie- rung des Stiftungsrechts vom 15.Juli 2002 (BGBI.I S. 2634) i.V.m. § 2 des Gesetzes über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsge- setz) auf der Grundlage des Stiftungsgeschäfts und der Stiftungssatzung vom 10.November 2005 als rechtsfähig anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förde- rung von Kunst und Kultur, Denkmalpflege, Bildung und Erziehung und Jugendhilfe durch eine Körper- schaft des öffentlichen Rechts oder durch eine an- dere steuerbegünstigte Körperschaft und die Be- schaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förde- rung kirchlicher Zwecke durch die Evangelisch- Lutherische Kirchengemeinde in Büchen. Die Mittel sind vorrangig zum Gemeinwohl der in Büchen und Umgebung lebenden Menschen einzusetzen, kön- nen jedoch im Einzelfall auch außerhalb der Region verwendet werden.